DIREKTVERMARKTUNG VON WILDBRET

Jägerinnen und Jäger, die im Rahmen der Direktvermarktung ihr erlegtes Wild zum Kauf anbieten, müssen zuvor eine intensive Schulung durchlaufen und viele behördliche Vorschriften, wie unter anderem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Verbraucherinformationsverordnung, einhalten. Das Wichtigste bei der Vermarktung von Lebensmitteln ist die Lebensmittelsicherheit. Nur einwandfreies Wildbret darf den Weg zum Endverbraucher finden. Deshalb ist die Wildbrethygiene, die diesen Bereich abdeckt, für angehende Jägerinnen und Jäger ein fixer Bestandteil in der Jagdausbildung.

Wo liegt der Unterschied zwischen der Wildbret Direktvermarktung und Manufaktur?

Der Unterschied zwischen der Wildbret Direktvermarktung und der Manufaktur liegt darin, dass in der Direktvermarktung nur Wildfleisch im Ganzen oder zerwirkt, das heißt zerteilt, vermarktet werden darf. Der Schritt des Zerwirkens kann entweder vom Jäger selbst oder auch von einer anderen fachkundigen Person aus der Jägerschaft durchgeführt werden. Außerdem muss das Wildfleisch in der Direktvermarktung innerhalb von sieben Tagen nach dem Erlegen vermarktet werden. Das bedeutet, dass selbst vakuumiertes Wildfleisch nicht länger als sieben Tage gelagert wurde. Jeder weitere Verarbeitungsschritt, wie zum Beispiel die Herstellung von Würsten, fällt bereits in den Bereich der Manufaktur. » Lokale Wildfleisch-Anbieter in Ihrer Nähe finden.

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